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12 min
Verfasst von Dominic Vieregge

ATEX-Richtlinie: Explosionsschutz, Zoneneinteilung und Kennzeichnung im Überblick

Was die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU vorschreibt: Zonen, Gerätekategorien, Kennzeichnung und Pflichten für Hersteller im Überblick.

ATEX-Richtlinie: Explosionsschutz, Zoneneinteilung und Kennzeichnung im Überblick

Einleitung

Sobald Gase, Dämpfe oder Stäube in der Luft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können, wird jedes eingesetzte Betriebsmittel zum Sicherheitsrisiko, wenn es nicht dafür ausgelegt ist. Genau hier setzt die ATEX-Richtlinie an: Sie gibt Herstellern einen verbindlichen Rahmen vor, welche Anforderungen ihre Produkte erfüllen müssen, bevor sie in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden dürfen. Im Kern geht es dabei immer um dasselbe Ziel: die Sicherheit der Arbeitnehmer und anderer Personen, die mit Geräten und Stäuben oder Gasen in Kontakt kommen können.

In der Praxis stellen sich für Hersteller immer wieder dieselben Fragen. Welche Zone gilt für welchen Einsatzbereich? Welche Kennzeichnung muss auf dem Gerät stehen? Und wann ist eine Zertifizierungsstelle für die Konformitätsbewertung zwingend erforderlich? Wer diese Fragen nicht sauber beantwortet, riskiert Verzögerungen beim Inverkehrbringen oder im schlimmsten Fall ein Sicherheitsrisiko im Feld.

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Was ist die ATEX-Richtlinie?

ATEX steht für den französischen Begriff „atmosphères explosibles“ und bezeichnet zwei miteinander verknüpfte EU-Richtlinien zum Explosionsschutz:

  • Produktrichtlinie 2014/34/EU (ATEX 114): richtet sich an Hersteller und regelt das Einführen von Geräten und Schutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche.
  • Betriebsrichtlinie 1999/92/EG (ATEX 137): richtet sich an Arbeitgeber und Betreiber und legt Mindestvorschriften für die Sicherheit solcher Geräte fest.

Als Teil des Neuen Rechtsrahmens der EU dient sie der Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten. Ziel ist der freie Warenverkehr für Geräte und Schutzsysteme innerhalb der EU, ohne dass jedes Land eigene, abweichende Anforderungen stellt. In Deutschland wurde die Richtlinie durch die Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV) in nationales Recht umgesetzt. Zur praktischen Anwendung gibt es einen begleitenden Leitfaden der EU-Kommission, der viele Auslegungsfragen zu Gerätekategorien und Konformitätsbewertung klärt.

Die Richtlinie legt grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen fest. Diese Anforderungen werden durch harmonisierte europäische Normen konkretisiert, insbesondere die Normenreihen EN 60079 und EN 80079. Wendet ein Hersteller die einschlägigen Normen an, gilt die Konformitätsvermutung für sein Produkt.

Im Kern dient das gesamte Regelwerk des Explosionsschutzes einem einzigen Prinzip: Zündquellen vermeiden, bevor sie zur Gefahr für Mensch und Anlage werden.

Für wen gilt die ATEX-Richtlinie?

Die ATEX-Produktrichtlinie gilt für Hersteller von Geräten, Schutzsystemen und Komponenten, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Das schließt sowohl elektrische als auch nicht-elektrische Geräte ein, etwa mechanische Pumpen, Ventilatoren oder Werkzeuge. Betroffen sind neben Herstellern auch Importeure, Händler, Konstrukteure und technische Redakteure, sobald sie am Markt oder an der Dokumentation beteiligt sind.

Die Richtlinie unterscheidet zwei Gerätegruppen:

  • Gerätegruppe I: Geräte für den Bergbau unter Tage, wo Grubengas oder brennbarer Staub auftreten kann. Unterteilt in die Kategorien M1 und M2.
  • Gerätegruppe II: alle übrigen Industrien, etwa Chemie, Lebensmittelproduktion oder Pharmazie. Unterteilt in die Kategorien 1, 2 und 3.

Dabei gilt: Je niedriger die Kategorienummer, desto höher das geforderte Sicherheitsniveau, da die Geräte in kritischeren Zonen zum Einsatz kommen.

Vor der Vermarktung muss der Hersteller nachweisen, dass sein Produkt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllt und ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat. Erst danach darf ein Produkt mit CE- und Ex-Kennzeichnung versehen und in der EU in Verkehr gebracht werden.

Für wen gilt die ATEX-Richtlinie?

Zoneneinteilung nach ATEX-Richtlinien

ATEX-Zonen sind die Grundlage dafür, welches Gerät wo eingesetzt werden darf. Sie richtet sich danach, wie häufig und wie lange eine explosionsfähige Atmosphäre in einem Bereich auftreten kann. Dabei wird zwischen Gas-Ex-Bereichen und Staub-Ex-Bereichen unterschieden, da unterschiedliche Zündquellen und Ausbreitungswege gegeben sind und damit auch unterschiedliche Explosionsgefahren mit sich bringen.

Für Gase, Dämpfe und Nebel gelten die Zonen 0, 1 und 2. Für Stäube gelten die entsprechenden Bereiche 20, 21 und 22. Die Logik dahinter ist identisch:

  • 0 / 20: explosionsfähige Atmosphäre ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden.
    Beispiel: das Innere eines Behälters mit brennbarer Flüssigkeit.
  • 1 / 21: explosionsfähige Atmosphäre tritt im Normalbetrieb gelegentlich auf.
    Beispiel: die unmittelbare Umgebung einer Abfüllstelle.
  • 2 / 22: explosionsfähige Atmosphäre tritt nur selten und kurzzeitig auf, etwa bei einer Betriebsstörung.

Diese Einteilung entscheidet direkt darüber, welche Gerätekategorie zulässig ist. Ein Gerät der Kategorie 1 darf im Bereich 0 eingesetzt werden, ein Gerät der Kategorie 2 in Zone 1, ein Gerät der Kategorie 3 in Zone 2. Wer ein Gerät im falschen Bereich einsetzt, schafft potenziell selbst eine Zündquelle und damit ein Sicherheitsrisiko für Personal und Anlage.

Zusätzlich zur Einteilung wird zwischen Gasgruppen (IIA, IIB, IIC) und Staubgruppen (IIIA, IIIB, IIIC) unterschieden, je nachdem, wie leicht sich das jeweilige Gas oder der Staub entzündet. Bei Anlagen, in denen Gase und Stäube gemeinsam auftreten können, müssen Hersteller die Kombination beider explosionsfähiger Atmosphären in ihrer Risikobetrachtung berücksichtigen. Je nach Betriebsbedingungen kommen so unterschiedliche Kombinationen aus Bereich, Gerätegruppe und Gasgruppe zustande, die der Hersteller in seiner technischen Dokumentation korrekt abbilden muss.

ATEX-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung

ATEX-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung

Jedes Gerät, das nach ATEX zugelassen ist, erhält eine eigene Markierung. Das sichtbarste Element ist das sechseckige Ex-Symbol, das ein Gerät als ATEX-konform ausweist.

Daneben enthält die Kennung Angaben zu:

  • Gerätegruppe
  • Gerätekategorie
  • Zündschutzart
  • Gas- oder Staubgruppe
  • Temperaturklasse

Die Temperaturklasse gibt an, wie hoch die maximale Oberflächentemperatur eines Geräts sein darf, damit es selbst keine Zündquelle darstellt. Für Gase sind sechs Temperaturklassen definiert, von T1 bis T6, wobei T6 die strengste Einstufung ist. Die Zündschutzart wiederum beschreibt das technische Prinzip, mit dem ein Gerät vor einer Explosion geschützt wird, etwa durch konstruktive Sicherheit oder Kapselung.

Ob ein Gerät ein ATEX-Zertifikat, also eine EU-Baumusterprüfbescheinigung, benötigt, hängt von der Gerätekategorie und dem Einsatzbereich ab:

  • Zone 0 oder 1: Die Einbindung eines unabhängigen Prüfinstituts ist verpflichtend.
  • Zone 2 oder 22, Kategorie 3: Der Hersteller kann die Konformität in vielen Fällen selbst bewerten.

In Deutschland zählen unter anderem PTB, BVS, IBExU, DEKRA und TÜV SÜD zu den benannten Stellen.

Nach erfolgreicher Konformitätsbewertung stellt der Hersteller eine EU-Konformitätserklärung aus und bringt CE- sowie Ex-Kennzeichnung auf dem Produkt an. Damit ist die formale Voraussetzung für den freien Warenverkehr innerhalb der EU erfüllt. Wer die Anforderungen von Anfang an in die Produktentwicklung einbezieht, erspart sich spätere Nachbesserungen am Gerät und an der Dokumentation.

Der sichere Betrieb in Zone 0 stellt dabei die höchsten Anforderungen: Hier greift für Kategorie 1 das strengste Schutzniveau. Die Wahrung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten steht dabei im Zentrum jeder Risikobetrachtung.

Pflichten für Hersteller: Vom Explosionsschutz zur Dokumentation

Pflichten für Hersteller: Vom Explosionsschutz zur Dokumentation

Der eigentliche Explosionsschutz beginnt bei der Konstruktion. Hersteller müssen technische Maßnahmen so auslegen, dass ihr Produkt selbst unter den vorgesehenen Betriebsbedingungen keine wirksame Zündquelle darstellt. Das betrifft sowohl elektrische als auch nicht-elektrische Geräte gleichermaßen, etwa Ventilatoren, Pumpen oder Werkzeuge, die in explosionsgefährdeten Bereichen zum Einsatz kommen. Die dafür geltenden Regeln stammen aus den harmonisierten Normen zur ATEX-Richtlinie und werden durch nationale Umsetzungen wie die Explosionsschutzprodukteverordnung ergänzt.

Neben der technischen Auslegung wird eine Betriebsanleitung verlangt, die sämtliche sicherheitsrelevanten Angaben enthält:

  • zulässiger Einsatzbereich
  • Temperaturklasse
  • Ex-Kennzeichnung
  • Vorgaben zur Installation, Inbetriebnahme und Wartung

Diese Dokumentation muss über die gesamte Produktlebensdauer korrekt, aktuell und in der Sprache des Einsatzlandes verfügbar sein, damit ein gefahrloser Betrieb beim Kunden überhaupt möglich ist.

Genau an dieser Stelle wird ATEX für viele Hersteller zu einem operativen Problem, nicht nur zu einem rechtlichen. Konformitätserklärungen, Kennzeichnungsnachweise und Betriebsanleitungen existieren oft in mehreren Sprachversionen, für mehrere Produktvarianten und über mehrere Zulassungszyklen hinweg. Wenn diese Dokumente über Ordner, Fileserver und E-Mail-Postfächer verteilt liegen, wird jede Aktualisierung, jede Sprachversion und jede Kundenanfrage zum manuellen Suchaufwand.

4ALLPORTAL bringt Produktinhalte und technische Unterlagen in einer zentralen Struktur zusammen: Konformitätserklärungen, Kennzeichnungsnachweise und Betriebsanleitungen lassen sich je Produktvariante, Zone und Sprachversion pflegen und automatisiert an Vertrieb, Kunden und Partnerportale ausspielen. So bleibt nachvollziehbar, welche Dokumentation zu welcher Produktversion gehört, ohne dass Einzelpersonen zum Nadelöhr werden.

Key Takeaways

  • Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU regelt das Inverkehrbringen von Geräten und Schutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche und richtet sich an Hersteller.
  • Sie ergänzt die Betriebsrichtlinie 1999/92/EG, die sich an Arbeitgeber und Betreiber richtet und den sicheren Betrieb regelt.
  • Die Zonen 0, 1, 2 für Gase und 20, 21, 22 für Stäube, gestaffelt nach Häufigkeit und Dauer einer explosionsfähigen Atmosphäre.
  • Gerätekategorien (1, 2, 3 in Gerätegruppe II) bestimmen, in welchem Bereich ein Gerät eingesetzt werden darf.
  • Die ATEX-Kennzeichnung umfasst unter anderem Ex-Symbol, Gerätegruppe, Gas- oder Staubgruppe und Temperaturklasse.
  • Für Geräte in den Bereichen 0 oder 1 ist die Konformitätsbewertung durch ein akkreditiertes Prüflabor verpflichtend, während für viele Kategorie-3-Geräte die Eigenbewertung reicht.
  • Technische Dokumentation, insbesondere Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen, ist über den gesamten Produktlebenszyklus Pflicht und wird bei mehreren Produktvarianten und Sprachversionen schnell zum operativen Aufwand.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

ATEX steht für den französischen Begriff „atmosphères explosibles“ und bezeichnet zwei EU-Richtlinien zum Explosionsschutz: die Produktrichtlinie 2014/34/EU für Hersteller und die Betriebsrichtlinie 1999/92/EG für Betreiber und Arbeitgeber.

In Zone 1 tritt eine explosionsfähige Atmosphäre im Normalbetrieb gelegentlich auf, in Zone 2 dagegen nur selten und kurzzeitig, etwa bei einer Betriebsstörung. Entsprechend gelten für den ersten Bereich strengere Anforderungen an Geräte als für den zweiten.

Verantwortlich für die korrekte Markierung ist der Hersteller des Geräts oder Schutzsystems. Er stellt die Konformitätsbewertung sicher, gibt die EU-Konformitätserklärung ab und bringt CE- und Ex-Kennzeichnung auf dem Produkt an, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einer benannten Stelle.

Ja. Erfasst sind ausdrücklich sowohl elektrische als auch nicht-elektrische Geräte und Schutzsysteme, etwa mechanische Pumpen, Ventilatoren oder Werkzeuge, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.

Fazit

Die ATEX-Richtlinie gibt Herstellern einen klaren, aber komplexen Rahmen vor: richtige Zoneneinteilung, passende Gerätekategorie, korrekte Kennzeichnung und vollständige technische Dokumentation müssen zusammenpassen, damit ein Produkt sicher in Verkehr gebracht werden kann. Die eigentliche Herausforderung liegt für viele Hersteller weniger in den regulatorischen Inhalten selbst, sondern darin, Konformitätserklärungen, Kennzeichnungsnachweise und Betriebsanleitungen über Produktvarianten, Zonen und Sprachversionen hinweg aktuell und auffindbar zu halten.

Wer technische Dokumentation zentral statt verteilt über Ordner und Postfächer verwaltet, reduziert genau dieses Risiko und verschafft sich einen klaren Überblick darüber, welche Nachweise zu welcher Produktversion gehören.

Dominic Vieregge

Director Service Operations

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