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10 min
Verfasst von Dominic Vieregge

REACH Verordnung: 5 Risiken, die viele Unternehmen unterschätzen

Erfahre, welche unterschätzten Risiken die REACH Verordnung für Hersteller birgt.

REACH Verordnung: 5 Risiken, die viele Unternehmen unterschätzen

Einleitung

Wer Maschinen baut, Sensoren fertigt oder Baugruppen liefert, denkt bei REACH selten als Erstes an sich. Das ist ein Fehler, der teuer werden kann.

Die Verordnung betrifft produzierende Unternehmen quer durch alle Branchen: Maschinenbau, Elektrotechnik, Medizintechnik. Überall dort, wo Stoffe eingesetzt werden oder Erzeugnisse chemische Substanzen enthalten, greift die Verordnung. Verstöße bedeuten Marktverbote, Bußgelder und Reputationsschäden.

Die REACH-Verordnung: Grundlagen kurz erklärt

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Die EU-Chemikalienagentur (kurz: ECHA) verwaltet die Verordnung, die seit Dezember 2006 gilt. Sie regelt, wie Chemikalien, Gemische und Erzeugnisse in der EU hergestellt, importiert und in Verkehr gebracht werden dürfen. Ziel ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor besonders besorgniserregenden Stoffen. Betroffen sind nicht nur Chemieunternehmen, sondern alle Hersteller und Importeure, die Stoffe in einer Menge von mehr als einer Tonne pro Jahr einsetzen oder in die EU einführen.

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Die 4 Kernprozesse: Registrierung, Evaluation, Zulassung und Beschränkung

Geregelt werden vier Kernbereiche:

  • Registrierung:
    Hersteller und Handelspartner müssen jede Substanz, die sie in einer Menge von einer Tonne pro Jahr oder mehr einsetzen, bei der ECHA anmelden. Ohne Registrierung kein Inverkehrbringen.
  • Evaluation:
    Die Chemikalienagentur prüft Dossiers und bewertet das Risikopotenzial. Ergibt sich ein Verdacht, wandert ein Material auf die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC).
  • Zulassung und Beschränkung von Chemikalien:
    Stoffe in Anhang XIV der REACH-Verordnung dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Europäischen Kommission weiterverwendet werden. Anhang XVII listet bestimmte gefährliche Stoffe, deren Verwendung eingeschränkt oder verboten ist.

Betroffen sind Marktteilnehmer, aber auch nachgeschaltete Anwender, die Stoffe in ihrer eigenen Produktion einsetzen, sowie Lieferanten, die Erzeugnisse mit SVHC-Stoffen über 0,1 Massenprozent liefern.

5 Risiken, die Hersteller bei der REACH-Compliance unterschätzen

Risiko 1: Lückenhafte Stoffdaten entlang der Lieferkette

Das häufigste Problem ist kein rechtliches, sondern ein organisatorisches: Viele Hersteller wissen nicht genau, welche Rohstoffe in ihren Zukaufteilen, Rohstoffen und Halbzeugen stecken.

REACH verlangt aktive Kommunikation in der Lieferkette. Lieferanten müssen Sicherheitsdatenblätter bereitstellen. Wer Erzeugnisse mit SVHC-Stoffen über 0,1 Massenprozent liefert, muss das auf Anfrage mitteilen. In der Praxis bedeutet das: Du bist darauf angewiesen, dass deine Lieferanten vollständige und aktuelle Daten liefern.

Wer Lieferantendaten per E-Mail sammelt und in Excel pflegt, hat kein Datenproblem. Er hat ein Systemversagen. Die Kandidatenliste der ECHA wird mehrfach pro Jahr aktualisiert. Eine Substanz, die gestern unbedenklich war, kann morgen SVHC-Status erhalten. Wer dann nicht weiß, in welchen Produkten dieser Stoff verbaut ist, kann weder reagieren noch nachweisen.

5 Risiken, die Hersteller bei der REACH-Compliance unterschätzen

Risiko 2: Registrierungspflichten werden zu spät erkannt

Registrierungspflichten sind mengenabhängig. Ab einer Tonne pro Jahr greift die Pflicht. Ab 100 Tonnen steigen die Datenanforderungen erheblich, inklusive toxikologischer und ökotoxikologischer Nachweise.

In der Praxis haben viele Hersteller keinen vollständigen Überblick, welche chemischen Verbindungen in welchen Mengen eingesetzt werden. Produktveränderungen, neue Rezepturen oder neue Märkte können Mengenschwellen verschieben, ohne dass es jemand bemerkt.

Besonders kritisch: Wer Stoffe aus Ländern außerhalb der EU importiert, übernimmt die Registrierungspflicht des Herstellers vollständig. Das ist vielen Unternehmen nicht bewusst, bis die ECHA nachfragt. Und ein Dossier vorzubereiten braucht Zeit. Wer erst reagiert, wenn eine Frist überschritten ist, kann Inhaltsstoffe vorübergehend nicht mehr in Verkehr bringen. In produzierenden Betrieben heißt das: Lieferverzögerungen, Vertragsstrafen, Kundenverlust.

Risiko 3: Zulassungspflichtige Stoffe im Einsatz, ohne es zu wissen

Der Weg in die Zulassungspflicht beginnt früh: Zunächst landet ein Stoff auf der SVHC-Kandidatenliste, dann kann er in Anhang XIV aufgenommen werden. Zwischen diesen Schritten vergehen jedoch oft Jahre. In dieser Zeit setzen Unternehmen den Stoff weiter ein, ohne zu wissen, dass der Ausstieg oder der Zulassungsantrag zeitlich begrenzt ist.

Stoffe der Verordnung dürfen nach dem Ablaufdatum (Sunset Date) nur noch mit ausdrücklicher Freigabe der EU-Kommission weiterverwendet werden. Wer keinen eigenen Zulassungsantrag stellt, muss unter einer bestehenden Zulassung seines Lieferanten operieren.

Stand Januar 2023 umfasst die Kandidatenliste mehr als 230 Einträge. Sie wächst weiter. Wer diese Liste nicht systematisch gegen seine Produktdaten abgleicht, prüft manuell, selten, lückenhaft. Das ist kein Vorwurf, sondern ein Hinweis auf ein Systemproblem: Ohne strukturierte Verknüpfung von Stoff- und Produktdaten gibt es keinen belastbaren Abgleich.

Einschränkung von Chemikalien: zu selten systematisch geprüft

Risiko 4: Einschränkung von Chemikalien: zu selten systematisch geprüft

Anhang XVII listet bestimmte chemische Stoffe, deren Herstellung, Verwendung oder Inverkehrbringen eingeschränkt oder verboten ist. Die Liste wächst durch laufende Änderungen der Verordnung. Wer heute konform ist, muss morgen nicht mehr konform sein.

Restriktionen gelten nicht nur für den Stoff selbst, sondern auch für seine Verwendung in Produkten. Ein Material, das in einem industriellen Lösungsmittel erlaubt ist, kann in einem Verbraucherprodukt verboten sein. Diese Differenzierung ist fein und kontextabhängig.

Compliance ist deshalb kein einmaliger Prüfvorgang. Jede Produktänderung, jeder neue Lieferant, jeder neue Zielmarkt kann eine neue Prüfung erfordern. Viele Unternehmen haben weder die Ressourcen noch die Systeme dafür. Die Folge: Prüfung erfolgt anlassbezogen statt systematisch. Das Beschränkungsverfahren der ECHA läuft aber kontinuierlich.

Risiko 5: Fehlendes Sicherheitsdatenblatt-Management macht Nachweise unmöglich

Die vier vorherigen Risiken laufen auf ein gemeinsames Grundproblem zu: Wer Produktdaten nicht strukturiert verwaltet, verletzt REACH-Compliance und Nachweispflicht.

Sicherheitsdatenblätter müssen versioniert und aktuell sein. Nachgeschaltete Anwender und Kunden können Auskunft über Inhaltsstoffe einfordern. Behörden prüfen im Rahmen der Marktüberwachung. Wer dann PDF-Sammlungen auf Fileservern, Stoffdaten im ERP und Lieferanteninformationen in E-Mail-Postfächern hat, kann weder schnell noch zuverlässig antworten.

Nicht, weil die Produkte zwingend nicht konform sind. Sondern weil die Datenbasis fehlt. Der Digital Product Passport wird diesen Druck weiter erhöhen. Die Verbindung zwischen Daten, Produktdaten und Lieferkettendaten wird enger. Wer heute keine Systematik aufbaut, holt das morgen unter Zeitdruck nach.

Was REACH-Compliance mit Produktdaten zu tun hat

Was REACH-Compliance mit Produktdaten zu tun hat

Risiken entstehen selten, weil Unternehmen die Verordnung ignorieren. Sie entstehen, weil Stoff-, Inhalts- und Produktdaten über zu viele Systeme verteilt sind, um konsequent gepflegt zu werden.

Wer die fünf Risiken strukturell angehen will, braucht eine zentrale Datenbasis: Produktdaten, Stoffdaten, Sicherheitsdatenblätter und Lieferanteninformationen an einem Ort, nicht als Parallelstruktur neben ERP und Excel.

Ein PIM-System übernimmt genau diese Rolle. Stoffzusammensetzung, SVHC-Status und Sicherheitsdatenblatt-Referenzen direkt am Produkt hinterlegen, Änderungshistorien nachvollziehen, systematisch auf Listen-Updates reagieren. Für Hersteller mit komplexen Produktfamilien ist das keine Effizienzmaßnahme. Es ist die Grundlage für belastbare Compliance.

Key Takeaways

  • REACH gilt nicht nur für Chemieunternehmen. Jeder Hersteller und Einführer von Substanzen oder zugehörigen Produkten in der EU ist betroffen.
  • Lückenhafte Lieferantendaten sind das häufigste Einfallstor für Compliance-Risiken.
  • Registrierungspflichten können sich durch Produktänderungen oder neue Märkte verschieben, ohne dass es jemand bemerkt.
  • Anhänge XIV und XVII werden regelmäßig aktualisiert. Einmalige Prüfung reicht nicht.
  • Die SVHC-Kandidatenliste umfasst bereits über 230 Einträge und wächst weiter.
  • Compliance-Nachweise setzen voraus, dass Daten strukturiert, versioniert und abrufbar sind.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

REACH ist die EU-Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006. Sie regelt, wie chemische Gemische und Produkte in der EU hergestellt, eingeführt und in Verkehr gebracht werden dürfen. Ziel ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor gefährlichen Präparaten. Marktteilnehmer müssen Inhaltsstoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur registrieren und Informationen innerhalb der Lieferkette weitergeben.

Betroffen sind Hersteller und Handelspartner sowie nachgeschaltete Anwender, die chemische Rohstoffe in ihrer Produktion einsetzen. Auch Hersteller sind betroffen, wenn ihre Produkte SVHC-Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten.

SVHC steht für Substances of Very High Concern, besonders besorgniserregende Substanzen. Sie werden auf die Kandidatenliste der ECHA gesetzt. Wer ein Produkt liefert, das einen solchen Stoff über 0,1 Massenprozent enthält, muss Abnehmer darüber informieren und auf Anfrage Auskunft geben.

Anhang XIV listet zulassungspflichtige Stoffe, die nach dem Ablaufdatum nur mit Genehmigung der EU-Kommission verwendet werden dürfen. Anhang XVII der REACH-Verordnung enthält Beschränkungen bestimmter Chemikalien in der Herstellung, Verwendung oder Inverkehrbringen. Beide Listen werden regelmäßig aktualisiert.

Ein PIM-System zentralisiert Produktdaten inklusive Stoffzusammensetzungen, SVHC-Status und Sicherheitsdatenblätter an einer Stelle. Statt Daten über ERP, Excel und E-Mail zu verteilen, liegen alle Informationen strukturiert und versioniert vor. Das ermöglicht systematische Abgleiche mit regulatorischen Listen und schnelle Auskunftsfähigkeit bei Anfragen.

Fazit

Risiken entstehen selten durch Gleichgültigkeit. Sie entstehen, weil die Datenlage in produzierenden Unternehmen nicht ausreicht, um eine Verordnung zu erfüllen, die vollständige, aktuelle und lieferkettenweite Produktdaten voraussetzt.

Der erste Schritt ist die ehrliche Bestandsaufnahme: Welche Stoffe stecken in welchen Produkten? Liegen die Daten zentral, strukturiert und aktuell vor? Wenn die Antwort nein ist, liegt darin der eigentliche Handlungsbedarf.

Dominic Vieregge

Director Service Operations

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